2. Wer kann beantragen?
Anträge
können
von
Jugendgruppen,
gemeinnützigen
Vereinen,
anerkannten
Verbänden
und
anerkannten
freien
Trägern
der
Jugendhilfe
gestellt
werden.
Schulische
Projekte und Projekte in Kindertagesstätten werden auch gefördert.
3. Was kann beantragt werden?
Die
Mittel
können
für
Teil-
oder
Vollfinanzierung
von
Projekten
beantragt
werden.
Die
Mittel
können
als
Sachkosten
und/oder
Personalkosten
verwendet
werden.
Investive Kosten sind nicht förderfähig. Bereits abgeschlossene Projekte können nicht gefördert werden. Die Finanzierung ist nur einmal pro Projekt möglich.
4. Wie ist das Antragsverfahren?
Anträge
bitte
direkt
an
Joyning
Glarnerland,
Geschäftstelle,
Hauptstrasse
70,
8775
Hätzingen
stellen.
Bitte
senden
Sie
dazu
einen
Projektbeschrieb
sowie
ein
Budget.
Die Anträge werden an den regelmässigen Vorstandssitzungen beraten und entschieden (Termine bitte erfragen).