2. Wer kann beantragen? Anträge können von Jugendgruppen, gemeinnützigen Vereinen, anerkannten Verbänden und anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe gestellt werden. Schulische Projekte und Projekte in Kindertagesstätten werden auch gefördert. 3. Was kann beantragt werden? Die Mittel können für Teil- oder Vollfinanzierung von Projekten beantragt werden. Die Mittel können als Sachkosten und/oder Personalkosten verwendet werden. Investive Kosten sind nicht förderfähig. Bereits abgeschlossene Projekte können nicht gefördert werden. Die Finanzierung ist nur einmal pro Projekt möglich. 4. Wie ist das Antragsverfahren? Anträge bitte direkt an Joyning Glarnerland, Geschäftstelle, Hauptstrasse 70, 8775 Hätzingen stellen. Bitte senden Sie dazu einen Projektbeschrieb sowie ein Budget. Die Anträge werden an den regelmässigen Vorstandssitzungen beraten und entschieden (Termine bitte erfragen).
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2. Wer kann beantragen? Anträge können von Jugendgruppen, gemeinnützigen Vereinen, anerkannten Verbänden und anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe gestellt werden. Schulische Projekte und Projekte in Kindertagesstätten werden auch gefördert. 3. Was kann beantragt werden? Die Mittel können für Teil- oder Vollfinanzierung von Projekten beantragt werden. Die Mittel können als Sachkosten und/oder Personalkosten verwendet werden. Investive Kosten sind nicht förderfähig. Bereits abgeschlossene Projekte können nicht gefördert werden. Die Finanzierung ist nur einmal pro Projekt möglich. 4. Wie ist das Antragsverfahren? Anträge bitte direkt an Joyning Glarnerland, Geschäftstelle, Hauptstrasse 70, 8775 Hätzingen stellen. Bitte senden Sie dazu einen Projektbeschrieb sowie ein Budget. Die Anträge werden an den regelmässigen Vorstandssitzungen beraten und entschieden (Termine bitte erfragen).
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